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Humanismus und Aufklärung Workshop
1: Grenzen der Religionsfreiheit (Moderation: Dr. Gerhard
Czermak) Der Workshop
wird grundsätzliche Fragen des Religionsrechts behandeln: Wo liegen
– bei grundsätzlicher Wahrung des Rechtes auf Religionsfreiheit
– die legitimen Begrenzungsnotwendigkeiten derselben? Wo greift
die noch legitime private und öffentliche Ausübung der Religion
von Individuen oder Gruppen bereits erheblich in die Rechte anderer
ein? Wie steht es auch um die Grundrechte der Mitglieder von Religionsgemeinschaften?
Wie demokratieverträglich sind manche Gemeinschaften? Kann mit
Berufung auf religiöse Lehren allgemeines Recht außer Kraft
gesetzt werden? Inwieweit sind insbesondere Frauen von aberwitzigen
bis kriminellen Normen von Religionen betroffen? Wie können Kinder
der Anhänger von Religionsgemeinschaften vor einer Ausübung
des Erziehungsrechts besser geschützt werden, welche eine vollständige
Ausschließung von gruppenfremden Einflüssen durchzusetzen
versucht? Ab wann gerät das legitime Agieren für eine spezifische
Religion zu einem Übergriff, deren zumeist irrational begründeten
Gruppenspielregeln auf andere allgemeinverbindlich auszuweiten? Gibt
es ein eigenständiges Erziehungsrecht der Religionsgemeinschaft
gegenüber den Kindern ihrer Mitglieder; gibt es gar ein Recht derselben,
das staatliche Erziehungsrecht durch alleinige Erziehung durch das Gruppenkollektiv
(„Heimschulbewegung“) zu ersetzen? Wie begegnet man der
Behauptung von Religionsvertretern, eine Kritik ihrer Praktiken sei
eine unzulässige Einmischung in deren innere Angelegenheiten? Wo
endet die Toleranz gegenüber den Intoleranten? Brauchen wir für
den Bereich der Religion einen qualifizierten Verbraucherschutz –
jenseits der wechselseitigen Polemiken von interessegeleiteten Konkurrenzbeobachtern
aus Religionsgemeinschaften? Workshop
2: Migration, Integration und Religionen (Moderation: Gunnar
Schedel) Deutschland ist
de facto Einwanderungsland. In den letzten 40 Jahren sind mehrere Millionen
„Gastarbeiter“, „Spätaussiedler“, Flüchtlinge,
Asylsuchende usw. nach Deutschland gekommen und haben auch ihre Religion
„mitgebracht“. Die herrschende Politik greift in letzter
Zeit vermehrt zu Angeboten an Religionsgemeinschaften, wenn die Integration
von MigrantInnen verbessert werden soll. Der in vielen Bundesländern
schrittweise eingeführte Islamunterricht ist dafür ebenso
ein Beispiel wie die finanziellen Zuweisungen an den Zentralrat der
Juden in Deutschland für dessen Betreuung eingewanderter russischer
Juden. Durch diese Vorgehensweise werden einerseits alle Menschen aus
einer bestimmten Region oder „community“ ungefragt einer
Religionsgemeinschaft zugeordnet; andererseits wird das Problem der
Integration von der individuellen Ebene auf die Ebene der Organisationen
verlagert. Die Tatsache, dass bei weitem nicht alle Neuankömmlinge
religiös sind, gerät dabei ebenso aus dem Blickfeld wie die
Frage, ob (zum Beispiel) ein türkischer Jugendlicher nach wöchentlich
zwei Stunden Islamunterricht weniger Ausgrenzung in der Gesellschaft
erfährt als bisher. Workshop
3: Leitkultur Humanismus und Aufklärung – ein Widerspruch
zum Konzept des weltanschaulichen neutralen Staates? (Moderation:
Dr. Wolfgang Proske) Darf der
Staat aktiv Werte vermitteln oder sollte er sich auf eine neutrale Nachtwächterfunktion
beschränken? Ist die Trennung von Staat und Kirche wirklich gleichbedeutend
mit der Trennung von Staat und Weltanschauung? Kann es einen „weltanschaulich
neutralen Staat“ überhaupt geben? Macht es Sinn, den Humanismus
als „dritte Konfession“ in Deutschland zu begreifen und
sollte diese „Konfession“ gleichberechtigt mit den beiden
Großkirchen behandelt werden? |